Fragen und Antworten (FAQ)
Alles was Sie über die Behandlung in unserer Physiotherapiepraxis in Friedrichshafen wissen müssen
Allgemeine Informationen zur Praxis
(Klicken Sie auf die Frage, dann erscheint die Antwort darunter.)
Wer verordnet eine physiotherapeutische Behandlung?
Ein Rezept für eine Anwendung erhalten Sie bei Ihrem Haus- oder Facharzt.
Wie lange ist die Rezeption besetzt?
Bei Informationen: Die Rezeption ist von 07:30 bis 12:00 Uhr besetzt. Wir bitten um Verständnis, dass organisatorische Fragen möglichst während dieser Zeit geklärt werden.
Befund und Ablauf der Behandlung
Teil der Behandlung ist ein aussagekräftiger Befund. Ihr physiotherapeutischer Behandlungsverlauf wird von uns dokumentiert.
Kann ich von meiner/m "Wunsch-Physiotherapeut/in" behandelt werden?
Wir bemühen uns Ihre Wünsche zu erfüllen, aber es ist aus organisatorischen Gründen nicht immer möglich.
Wechselt ein Therapeut während der Behandlung?
Wir bemühen uns, Ihre Behandlung während der gesamten Dauer bei einem/einer Therapeut/in einzuplanen. Nicht immer ist dies aus zeitlichen und personellen Gründen möglich. Die behandelnden Therapeut/-innen informieren sich jedoch gegenseitig und ziehen die Dokumentation heran.
Was muss ich bei Terminabsagen beachten?
Wir bitten Sie aus organisatorischen Gründen, einen Behandlungstermin nur in dringenden Fällen abzusagen, spätestens 24 Stunden vor der Behandlung.
Kurzfristig abgesagte Termine werden wir Ihnen privat in Rechnung stellen (18,00 Euro). Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Informationen für gesetzlich Versicherte
Wie lange ist das Rezept gültig?
Ein Rezept zur physiotherapeutischen Behandlung muss innerhalb 28 Tage nach Ausstellung begonnen werden. Sollten Sie verhindert sein oder sollten wir Ihnen nicht rechtzeitig einen passenden Termin anbieten, kann das Rezept durch den Arzt verlängert werden.
Zuzahlungen zum Rezept
GKV (Gesetzlich)
Gesetzlich Krankenversicherte müssen einen Eigenanteil von 10,00 Euro zahlen zzgl. 10% der verordneten Gesamtleistung.
Bitte beachten Sie Regelungen bezüglich der Zuzahlungen. Klicken Sie dazu auf das Bild oder auf das folgende Wort Zuzahlungsquittung.
Wann muss ich die Rezeptgebühr bezahlen?
Wir bitten Sie die Rezeptgebühr spätestens nach der zweiten Behandlung zu entrichten.
Informationen für privat Versicherte
Zuzahlungen für Privatpatienten
Wir sind nicht an eine Gebührenordnung gebunden. Je nach Krankenkasse kann es sein, dass Sie einen Teil dazubezahlen müssen. Über unsere Preise informieren wir Sie gern jederzeit.
Wichtig für Privatpatienten
Liebe Patientinnen und Patienten,
wir stehen für Transparenz in unserer Praxis.
Bei unseren Preisen orientieren wir uns an den Erstattungslisten bekannter deutscher Versicherungen.
Allerdings kommt es immer auch darauf an, ob Sie aus Kostengründen eine Beschränkung bei ihrem Versicherungsvertrag mit ihrer Versicherung vereinbart haben oder nicht.
Leider wird in letzter Zeit vermehrt seitens der Privaten Krankenversicherungen versucht, wider besseren Wissens, die Erstattungen im Heilmittelbereich zu senken.
Nicht selten erhalten die Versicherten Schreiben, in denen suggeriert wird, die Physiotherapie sei zu teuer und Sie sollten versuchen die Behandlung auf „Beihilfeniveau“ zu erhalten.
Der Bundesminister des Inneren hat seinerseits sogar verlauten lassen, dass seine Beamten, ebenso wie die gesetzlich Versicherten, eine Zuzahlung zu leisten hätten. Aus der Bezeichnung „Beihilfe“ alleine, ergibt sich ja auch schon deren Sinn: eine Beihilfe zu einem offensichtlich höheren Preis.
Unsere Preise sind angemessen und keinesfalls zu hoch, da wir in unserer Praxis:
- längere Behandlungszeiten haben als die gesetzlich vorgeschriebenen 15 Minuten,
- das Ausbildungsniveau unserer Therapeuten deutlich über dem gesetzlichen Standard liegt und durch laufende Fortbildungen stets erweitert wird,
- unsere Praxisausstattung und Angebote auch während der Therapie weit über den vorgeschriebenen Mindestnormen liegt,
- geschlossene Einzelkabinen haben sowie eine Terminpraxis mit Rezeptionskraft sind.
Bitte prüfen Sie vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung, ob Sie einen Tarif gewählt haben, in dem man Ihnen eine Selbstbeteiligung oder gar eine Beschränkung der Leistungen zumutet.